Der gemeinnützige Verein fördert die Kirchengemeinde in Sasel...

Gottesdienst

Aktuelles Schutzkonzept für die sonntäglichen Gottesdienste - hier anklicken...

Schutzkonzept für die Gottesdienste in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sasel

Dieses Schutzkonzept entspricht den Handlungsempfehlungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, die sie mit der Hamburger Senatskanzlei auf Grundlage des Muster-Schutzkonzeptes nach § 11 Absatz 1 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung abgestimmt hat.
Schutzkonzept für die Gottesdienste in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sasel


Aktuell werden alle Gottesdienste online und digital übertragen.

Es können maximal 50 Gottesdienstbesucher*innen am Gottesdienst teilnehmen. Die Teilnahme am Gottesdienst setzt die persönliche Anmeldung voraus. Die maximal Personenzahl kann je nach aktueller Lage reduziert werden.

Es gelten die aktuellen Abstandsregeln von 1,5 Meter auf dem Kirchenvorplatz und in der Kirche. Auf dem Vorplatz weisen Markierungen auf dem Boden auf die Abstände unter den Wartenden hin.

Es müssen vor der Kirche und während des Gottesdienstes medizinische Masken (FFP2 oder OP-Maske) getragen werden.

Vor der Kirche besteht die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände. Die Gottesdienstbesucher*innen werden darauf hingewiesen.

Die Teilnahme von Personen, die an akuten Atemwegserkrankungen oder grippeähnlichen Symptomen leiden, ist nicht erlaubt. Liegt eine behördlich angeordnete oder ärztlich angeratene Absonderung, Quarantäne oder Isolation sowie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise aus einem sog. Risikogebiet vor, können diese Personen am Gottesdienst nicht teilnehmen. Darauf werden die Besucher*innen vor der Kirche hingewiesen.

Die Kontaktdaten werden auf dem Vorplatz schriftlich erfasst, indem die Gottesdienstbesucher*innen ein Kontaktdatenformular ausfüllen und in eine Box einwerfen. Die Daten umfassen Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer. Auf dem Kontaktdatenformular wird auf die den Gesundheitszustand betreffenden Beschränkungen hingewiesen. Die Daten werden nach Ablauf von vier Wochen gemäß der Datenschutzverordnung vernichtet.

Die Gottesdienstbesucherinnen erhalten einzeln oder in häuslicher Gemeinschaft einen Platz mit Nummer zugewiesen und werden unter Wahrung des Abstands persönlich zur Bankreihe geführt. Die Personen/Paare/Familien/häusliche Gemeinschaften betreten nacheinander die Kirche. Auf diese Weise wird der Zugang geordnet.

Es wird nur jede zweite Bankreihe besetzt. Die Empore wird nicht besetzt. Ist die maximale Personenzahl erreicht, müssen weitere Personen abgewiesen werden. Die Gottesdienste werden so gestaltet, dass sie maximal 45 Minuten dauern. Während des Gottesdienstes soll gelüftet werden. Es werden keine Gottesdienste mit der Feier des Abendmahles gehalten.

Der Gemeindegesang ist in der Kirche gestattet, wenn dabei die Masken getragen werden. Außerhalb der Kirche ist das Singen unter freiem Himmel auch ohne Maske möglich, allerdings unter Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern der Personen, die nicht einer häuslichen Gemeinschaft angehören.
Solistengesang und Instrumentalmusik (Bläser) sind in der Kirche mit einem Abstand von mindestens 4 m zur Gemeinde möglich. Den Sprechenden ist die Abnahme der Maske gestattet, wenn eine Distanz von 2,5 m zur Gemeinde eingehalten wird.

Am Ende des Gottesdienstes werden die Gottesdienstbesucherinnen über den geordneten Auszug aus der Kirche hingewiesen, so dass der Abstand unter den Personen eingehalten wird. Der Auszug wird von der Pastor*in angeleitet.
Die Kollekte wird am Ausgang in Sammelbecken gesammelt.

Nach dem Gottesdienst werden die Ablagen der Bänke, die Griffe an den Türen gereinigt. Die Kirche wird mindestens für 15 Minuten über alle Zugänge und Fenster gelüftet.

Der Besuch der Toilette ist lediglich einer Person zurzeit gestattet. In besonderen Fällen sollen die Toilettenräume des Gemeindehauses angeboten werden. Die Toiletten sind nach dem Gottesdienst zu reinigen und zu desinfizieren.



Der Kirchengemeinderat

Zum Seitenanfang...