Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung - Berichte und Zusammenfassung - hier anklicken...
Sonntag, 1. November 2020
in der Vicelinkirche, Saseler Markt 8
Berichte und Zusammenfassung
1. Begrüßung
2. Festlegung der Versammlungsleitung
und Protokollführung
3. Berichte des Kirchengemeinderates
3.1. Regionale Zusammenarbeit und Pfarrstellen
3.2. Finanzen
3.3. Immobilien
4. Aussprache, Anfragen und
Anträge aus der Gemeinde
Pastorin Susanne Bostelmann wurde von den Anwesenden als Versammlungsleiterin gewählt und moderierte die Gemeindeversammlung.
Im Zentrum standen unter dem dritten Tagesordnungspunkt die Berichte des Kirchengemeinderates.
Zum Punkt Regionale Zusammenarbeit und Pfarrstellen berichtete Pastor Frank-Ulrich Schoeneberg:
Als Pastorin Starfinger Anfang Juni ihren Weggang ankündigte, war uns im Kirchengemeinderat klar, dass die Neubesetzung der Stelle mehr als fraglich war. Noch einmal zur Erinnerung: Pfarrstellen werden nicht von der Kirchengemeinde finanziert. Ganz gleich wie reich oder arm Kirchengemeinden sind, wie viele Pfarrstellen zugeordnet werden, hängt allein von der Anzahl der Gemeindeglieder in der Region ab.
Zu dieser gehören Wellingsbüttel, Poppenbüttel und Sasel. Aus der aktuellen Zahl ergab sich, dass die Neubesetzung der Pfarrstelle zu 100% nicht möglich war. Es ist dem Engagement von Pröpstin Lübbers zu verdanken, dass mit Blick auf die Gesamtentwicklung in der Region eine Möglichkeit eröffnet werden konnte, die dazu führte, dass die Pfarrstelle nun umfänglich besetzt werden kann. Die Bedingungen dafür bestehen darin, dass die Pfarrstelle von einer Pastorin oder einem Pastor im Probedienst besetzt wird und die Kirchengemeinden Wellingsbüttel und Sasel einen Pfarrsprengel gründen.
Ein Pfarrsprengel betrifft die pastorale Zusammenarbeit der Gemeinden. Die Saseler und Wellingsbütteler Kirchengemeinde bleiben in jeder Hinsicht selbstständig, lediglich in Fragen des Pfarrdienstes müssen beide Kirchengemeinderäte gemeinsam beraten und beschließen.
Beide Kirchengemeinderäte haben daher im September den Beschluss gefasst, spätestens im kommenden Jahr einen Pfarrsprengel zu gründen.
Somit dürfen wir damit rechnen, im Februar jemanden begrüßen zu dürfen, der dann in ein Pfarrteam einsteigt, das für die pastoralen Aufgaben in beiden Gemeinden insgesamt verantwortlich ist.
Wir hoffen, dass uns eine Pastorin/ein Pastor im Probedienst zugewiesen wird, die/der mit dem Schwerpunkt der Konfirmanden- und Jugendarbeit das Arbeitsfeld von Pastorin Starfinger übernimmt. Im Verfahren geschieht die Besetzung durch „Bischöfliche Ernennung“. Das bedeutet, dass aus dem Kreis der jetzigen Absolventen des 2. Kirchlichen Examens jemand ausgewählt wird, die/der unserem Stellenprofil entspricht. Frühestens am 1. Februar 2021 kann die Pfarrstelle besetzt werden.
Mit der Gründung eines Pfarrsprengels setzten wir in der pastoralen Zusammenarbeit fort, was wir schon begonnen haben. Denn seit mehr als einem Jahr schon muss die Wellingsbütteler Kirchengemeinde mit einer Pfarrstelle auskommen. Da wir in der Region als Pastorinnen und Pastoren zur gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit angehalten sind, befinden wir uns mit der Einrichtung des Pfarrsprengels auf dem richtigen Weg und können von Glück sagen, dass die erneute Besetzung so möglich wurde.
Wir setzen dabei auch auf die vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit mit dem Wellingsbütteler Kirchengemeinderat. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass die Wellingsbütteler Kirchengemeinde den Gottesdienstbeginn auf 11 Uhr verlegte und sich somit auch in der Planung der Gottesdienste Möglichkeiten der gegenseitigen Vertretung ergeben haben.
Grundsätzlich müssen wir davon ausgehen, dass von den derzeitig 8 Pfarrstellen in der Region bis 2030 lediglich 6 übrigbleiben werden. Somit ist absehbar, dass wir in der pfarramtlichen Zusammenarbeit der Region enger zusammenrücken werden, als es bislang notwendig ist. Die Erfahrungen, die wir mit dem Pfarrsprengel machen werden, werden im zukünftigen Prozess hilfreich sein.
Die regionale Zusammenarbeit wird wichtiger werden in den kommenden Jahren. Der Pfarrsprengel könnte dazu eine Chance darzustellen, auch andere gemeindliche Arbeitsfelder gemeinschaftlich zu organisieren – im Bereich der Jugendarbeit und der Kirchenmusik ist das regional auch schon längst der Fall. Wenn wir zukünftig von geringeren Einnahmen ausgehen müssen, bieten vor allem Kooperationen die Chance, weiterhin erkennbar gemeindeiche Arbeit zu gestalten.
Zum Punkt Finanzen berichtete Reinhard Günther für den Finanzausschusses des Kirchengemeinderates:
Wo stehen wir aktuell in unserer wirtschaftlichen Situation?
Wir haben in der vergangenen Gemeindeversammlung im November 2019 angekündigt, dass wir die Lukaskirche aufgeben und das Gemeindehaus Lukas dem Kirchengemeindeverband der Ev. Kindertagesstätten übertragen. Ziel dabei ist die Reduzierung unserer Ausgaben, so dass wir uns in den kommenden Jahren finanzielle Handlungsspielräume bewahren können. Denn absehbar ist, dass die Zuweisungen aus dem Kirchensteueraufkommen Jahr für Jahr zurückgehen werden. Deshalb werden wir nicht alle Gebäude halten können und, was wir jetzt zur Deckung der Defizite aus den Rücklagen entnehmen, wird zukünftig nicht mehr aufzufüllen sein. Mehreinnahmen oder eine Steigerung von Zuweisungen sind nicht zu erwarten. Hinzu kommt, dass die Rücklagen unserer Kirchengemeinde fast keine Zinserträge mehr erbringen, was jeder weiß, der heutzutage sein Geld anlegen will. Wir müssen davon ausgehen, dass sich das auf absehbare Zeit nicht ändern wird. Vergessen dürfen wir auch nicht, dass sich der durch die Pandemie verursachte konjunkturelle Einbruch der Wirtschaft, automatisch auf das Gesamtaufkommen der Kirchensteuern auswirkt und diese daher zurückgehen.
Auf der Ebene der Nordkirche und des Kirchenkreises hat man deshalb Rücklagen aufgelöst, um den einzelnen Gemeinden zu ermöglichen, in diesem Jahr mit den geplanten Einnahmen rechnen zu dürfen. Anders gesagt: Ohne diese Maßnahme befände sich unsere Kirchengemeinde schon heute in roten Zahlen. Wir werden also das laufende Haushaltsjahr 2020 gut abschließen können.
Allerdings ist uns angekündigt, dass wir im kommenden Jahr mit 7 % weniger rechnen müssen. Wir müssen sagen: „nur“ 7 %, denn ohne die abfedernden Maßnahmen des Kirchenkreises und der Nordkirche, wäre der zum Sparen aufgegebene Prozentsatz durchaus zweistellig.
In Zahlen bedeutet es für das kommende Jahr eine Zuweisung von 377.000,- € gegenüber Euro 405.000,- € , also 28.000, - € weniger. Um zu wissen, was das bedeutet: das ist ungefähr der Kostenanteil für eine halbe Personalstelle. Wir werden das kommende Jahr 2021 dennoch gut planen können und werden auch auskommen. Denn erfreulicherweise haben unsere ersten Planungen ergeben, dass der Haushalt 2021 trotz der geringeren Zuweisung ausgeglichen sein wird. Der Spielraum wird aber zukünftig deutlich geringer. Sollten zum Beispiel die Zuweisungen in kommenden Jahren um weitere 15% geringer ausfallen, wäre dieser Haushalt nicht mehr ausgeglichen. Es müssten dann entsprechende weitere Einsparungen erfolgen oder die Unterdeckung durch Entnahmen aus den Rücklagen ausgeglichen werden.
Eins ist klar: Wir werden mittelfristig keine großen Sprünge mehr machen können und Einsparungen in den Blick nehmen.
Dennoch werden wir neben den gewöhnlichen Personal- und Sachausgaben im Rahmen unseres Gebäudekonzeptes Ausgaben tätigen. Noch sind wir in der Lage dazu, uns langfristig so aufzustellen, dass wir mit der Standortkonzentration am Saseler Markt Ausgaben reduzieren, um letztlich Personalstellen zu sichern.
Zu den ausgabenrelevanten Maßnahmen des kommenden Jahres gehören die Sanierung der Mitarbeiterhäuser und die Sanierung des Kirchturms Vicelin aus den finanziellen Rücklagen der Kirchengemeinde. Die geplante Sanierung der Kirchenkaten und der mögliche Neubau einer dritten Kate werden nicht aus Haushaltsmitteln vorgenommen, sondern durch in der Vergangenheit für die beiden alten Katen gebildete Rücklagen und Spendenmittel finanziert.
Alles in allem können wir sagen, dass die Maßnahmen, die wir mit der Standortkonzentration ergriffen haben, sich aufgrund der sich abzeichnenden finanziellen Lage als sinnvoll darstellen.
Den Bericht zum Thema Immobilien brachte Oliver Fründt für den Kirchengemeinderat ein:
Sanierung des ehem. Mitarbeiterhauses
Die Baugenehmigung für die Sanierung und den Umbau des Mitarbeiterhauses wurde erteilt. Die Ausführungsplanung ist fertiggestellt. Zusammen mit den beauftragten Architekten wurden Leistungsverzeichnisse erstellt und die Handwerksarbeiten ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse liegen seit einigen Tagen nunmehr größtenteils vor, sodass jetzt die Vergabe der Handwerksarbeiten vorbereitet wird.
Gleichfalls erfolgt aktuell die Überprüfung, ob die Leistungen der jeweiligen Gewerke im kalkulierten Kostenrahmen vergeben werden können oder ob gegebenenfalls nachgesteuert werden muss. Mögliche öffentliche Zuschüsse für die energetische Ertüchtigung des Gebäudes werden zurzeit beantragt.
Die Einrichtung der Baustelle wurde bereits vorbereitet. Bauverträge für wesentliche Handwerksleistungen können und sollen nach gegenwärtiger Planung im Verlauf des Dezembers geschlossen werden. Sodann ist in Abhängigkeit von der Einplanungszeit bei den Firmen und den Witterungsverhältnissen ein Beginn der Bauarbeiten geplant.
Es bleibt bei der Planung, das Gesamtvorhaben im Verlauf des Jahres 2021 abzuschließen, wonach der Umzug von Pastorin Bostelmann erfolgen soll und auch die weiteren Flächen der gemeindlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden können.
Pastorat Wölckenstraße
Mit Weggang von Pastorin Starfinger geht einher, dass die bisherige Dienstwohnung frei wird. Gegenwärtig laufen die Planungen für die sich anschließenden notwendigen Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen. Hier werden aktuell Kostenangebote eingeholt. Die Finanzierung erfolgt aus den zweckgebunden gebildeten Rücklagen.
Zur Nachfolgenutzung wird angestrebt, das Pastorat zunächst der neuen Pastorin oder dem neuen Pastor im Probedienst als Dienstwohnung anzudienen, um eine möglichst gute Verankerung in der Kirchengemeinde Sasel zu fördern. Sollte diese Perspektive nicht zum Tragen kommen, wird der Kirchengemeinderat über eine anderweitige Folgenutzung beraten und beschließen, gegebenenfalls eine zeitlich befristete wohnwirtschaftliche Vermietung an Dritte. Im Übrigen ist der Grundbesitz, zu dem auch das rückwärtig angeordnete Spielplatzgrundstück zählt, dessen Nutzung nach Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Auf der Heide direkt auf das Kita-Grundstück verlagert wird, in die ganzheitlichen Grundbesitzplanungen der Gemeinde einzubeziehen.
Grundbesitz Auf der Heide / Lukas-Kirche und Gemeindehaus
An dem Gesamtgrundstück wurde zwischenzeitlich ein Erbbaurecht bestellt, wonach eine Aufteilung in Teilerbbaurechte erfolgte.
Der in räumlicher Hinsicht mittlere Grundstücksteil mit dem Gemeindehaus und der Kindertagesstätte wurde sodann auf Erbpachtbasis dem Kirchengemeindeverband der Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis Hamburg-Ost übertragen. In wirtschaftlicher Hinsicht erzielt die Gemeinde seit Jahresbeginn einen Erbbauzins und hat sich von den mit diesem Gebäudekomplex verbundenen Obliegenheiten entlastet, insbesondere der Beseitigung des dortigen Modernisierungsstaus. Die geplante Modernisierung und Erweiterung liegt in Händen der Kita-Profis des KGV.
Hingewiesen sei an dieser Stelle am Rande darauf, dass das Gebäude der Kindertagesstätte am Standort Saseler Markt dem KGV Kita im Wege eines Pachtvertrages überlassen wurde. Hier bleibt die Gemeinde zur Unterhaltung von Dach und Fach verpflichtet, die weiteren Obliegenheiten treffen nun auch hier den Kirchengemeindeverband Kindertagesstätten. Die inhaltliche Zusammenarbeit und die Einbindung der Kindertagesstätten in das Gemeindeleben werden jedoch unverändert fortgeschrieben; insoweit haben sich die Erwartungen an die Zusammenarbeit bislang erfüllt.
Der Grundstücksanteil, auf dem Lukas-Kirche und Kirchturm stehen, wurde planungsgemäß in die Verwaltung des Kirchenkreises übergeben. Dort hat man sich in den vergangenen Monaten bedingungsgemäß um eine kirchliche Nachnutzung bemüht. Bislang konnte keine kirchliche Institution für eine Nachnutzung des Kirchengebäudes gewonnen werden. Bei den bisherigen Interessenten standen jeweils wirtschaftliche Gründe entgegen, insbesondere der bestehende Instandhaltungsstau und Kostenaufwand für Umbau und Anpassungen.
Bevor Konzepte für abweichende Nachnutzungen erarbeitet und diskutiert werden, soll nach Auffassung des Kirchengemeinderates die Suche nach einer kirchlichen Nachnutzung zunächst fortgesetzt werden. Diese Entscheidung basiert unter anderem auch auf Abstimmungen mit den zuständigen Abteilungen im Kirchenkreis und der Pröpstin.
Weitere Projekte
Neben allgemeinen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Gebäudebestand der Gemeinde muss im Hinblick auf bestehende – teils sicherheitsrelevante – Baumängel und Bauschäden am Kirchturm eine Sanierung geplant und durchgeführt werden. Hierfür laufen gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der Bauabteilung des Kirchenkreises die detaillierten Kostenermittlungen und Planungen. Dieses notwendige Projekt muss im Zeithorizont 2021/2022 realisiert werden.
Damit sind die wesentlichen Grundstücksthemen aus der Arbeit des Kirchengemeinderates zusammengefasst.
4. Aussprache, Anfragen und Anträge aus der Gemeinde
Welche Gemeinden haben sich bislang für die Lukas-Kirche interessiert?
Bislang zeigten Gemeinschaften Interesse, die zum Beispiel zur Orthodoxen Kirche gehören. Solche Gemeinden benötigen in Hamburg allerdings in der Regel größere Kirchen, legen auf gute Erreichbarkeit und eine entsprechende Infrastruktur wert.
Kann Vikarin Stephanie Müller die vakante Pfarrstelle als Pastorin im Probedienst übernehmen?
Vikarin Müllers Ausbildung endet mit dem Zweiten Kirchlichen Examen erst im Sommer 2021. Die Besetzung der vakanten Pfarrstelle soll bereits im Februar erfolgen, das Verfahren dazu läuft.
Wie werden die Gottesdienste am Heiligabend und an den Weihnachtstagen gestaltet?
Geplant sind fünf Gottesdienste am Nachmittag des Heiligabends (13 Uhr, 14 Uhr 15 Uhr 16 Uhr und 17 Uhr) an denen maximal jeweils 100 Personen teilnehmen können. Dabei werden die Kirche und auch die Fläche des Parkplatzes genutzt werden. Das Konzept wird ausführlich im Kirchenboten beschrieben, der Ende November erscheint. Der Kirchengemeinderat ist verpflichtet, alle Auflagen zu erfüllen. Dazu gehören die Hygienebestimmungen, die Abstandsregeln und die Personenerfassung aller Teilnehmenden. Zur Personenerfassung und zur Regelung der begrenzten Personenzahl wird ab Dezember ein Online-Buchungssystem angeboten. Wer nicht die technischen Möglichkeiten hat, erhält über das Gemeindebüro in den Adventswochen die Möglichkeit, sich eine „Einlasskarte“ ausdrucken zu lassen.
Die Teilnehmerzahlen der Gottesdienste in der Vicelinkirche an den Weihnachtstagen werden ebenfalls mit dem Online-Buchungssystem geregelt.
Ist das Grundstück „Auf der Heide 15 a“ groß genug, um darauf auch Spielflächen im Außengelände für den Lukas-Kindergarten zu schaffen?
Nach Aussage des Kirchengemeindeverbandes besteht die Möglichkeit, nach Ausbau und Neugestaltung des Kindergartens ausreichend Spielflächen herzustellen. Grundsätzlich besteht das Interesse, das Kindergartengebäude und die Spielflächen zu verbinden, um den aktuell noch nötigen Fußweg mit Querung der Straße zu vermeiden.
Was war im August das Ergebnis der Befragung zu den „Kurzgottesdiensten“?
Die Rückmeldungen waren positiv. Die „Kurzgottesdienste“ waren Anfang Mai der erste Versuch, mit den Corona bedingten Beschränkungen umzugehen und möglichst vielen Gemeindegliedern den Gottesdienstbesuch zu ermöglichen. Es zeichnete sich jedoch ab, dass die durchschnittliche Besucherzahl zweier Gottesdienste die Zusammenfassung in einem Gottesdienst rechtfertigte. Die aktuelle Gottesdienstordnung, die ab September eingeführt wurde, gewährt der Orgelmusik, der neuen Eingangsliturgie, dem Glaubensbekenntnis Raum und erlaubt einen Zeitrahmen von ca. 45 Minuten. Dieses Zeitmaß ist dem Umstand geschuldet, dass der Aufenthalt von Personengruppen in geschlossenen Räumen begrenzt und kurz sein soll.
Sobald sich die Auflagen ändern, wird entsprechend auch der Gottesdienst wieder in seiner Form dem angepasst, was der Gemeinde vertraut ist.
Wann wird wieder das Abendmahl gefeiert?
Mit der Coronakrise wurde die Feier des Abendmahles in den Gottesdiensten unserer Kirchengemeinde ausgesetzt. Der Kirchengemeinderat folgt damit den Empfehlungen der Nordkirche. Die vertraute Form der Abendmahlsfeier ist nicht möglich. Zentrales Motiv ist die gemeinschaftliche und körperliche Nähe von Personen, die sich im Kreis um den Altar versammeln. Das Risiko der Infektion ist bei der Austeilung erheblich, einen sterile Form der Austeilung dem Abendmahl kaum würdig. Daher sieht der Kirchengemeinderat von der Abendmahlsfeier ab.
In jedem Fall ist es allerdings möglich, das Abendmahl zu Hause zu feiern. Pastorin Bostelmann und Pastor Schoeneberg gestalten es gern im Rahmen eines Hausbesuches im Kreis der häuslichen Gemeinschaft oder als Einzelabendmahl.
Können die Gottesdienste der Vicelinkirche „gestreamt“ werden?
Die technischen Möglichkeiten bestehen nicht ohne weiteres. Die professionelle Gestaltung und die qualitativ ansprechende Produktion sind mit erheblichen Kosten verbunden. Der Kirchengemeinderat hat daher diese Möglichkeit nicht weiter verfolgt.
Bislang werden wöchentlich Hörgottesdienste für Kinder auf der Homepage angeboten. Die Jugendgottesdienste wurden live auf Instagram übertragen – die Rückmeldungen dazu sind positiv. Wer Gottesdienste „im Netz“ erleben möchte, ist eingeladen, sich auf den Homepages der umliegenden Gemeinden zu informieren. Die Kirchengemeinden in Poppenbüttel und Volksdorf bieten entsprechende Formate an.
Es wurden keine Anträge an den Kirchengemeinderat gestellt. Pastorin Bostelmann dankte abschließend den Anwesenden für ihr Interesse und die Beteiligung.
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